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BMF-Schreiben klärt offene Fragen der „elektronischen Rechnung“
25.02.2004 (simplyst) Wie der EBPP-Consolidator SIMPLYST in einem Rundschreiben informiert, besteht nun endgültige Rechtssicherheit bezüglich elektronisch übermittelter Rechnungen.
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus der Umsetzung der EG-Richtlinie 2001/115/EG (Rechnungsrichtlinie) durch das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (StÄndG 2003) vom15.12.2003 und durch das diesbezügliche BMF-Schreiben vom 29.01 2004.
Das BMF-Schreiben klaert offene umsatzsteuerrechtliche Fragestellungen der elektronischen Rechnung und schliesst somit die Lücke für individuelle Interpretationen der Rechtslage. Wie ein Sprecher der SIMPLYST AG betont, sind in diese Regelungen praxisbezogene und damit umsetzbare Elemente eingeflossen. Das vollständige BMF-Schreiben steht auf der BMF-Website oder unter www.simplyst.de zum Download zur Verfügung.